PAPAGEIEN BRAUCHEN FREUNDE

Herzlich willkommen bei der Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz!
Sittich- und Papageienschutz seit 1996.

Drei Wellensittiche beim Körner fressen.

Spenden für Papageien in Not

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und arbeiten ehrenamtlich. Ihre Spende fließt zu 100 % in die Versorgung unserer Schützlinge – nachvollziehbar,
transparent!

Kuckuck, ein Graupapagei, sitzt auf einem Ast.

Helfen Sie uns helfen zu können!

Viele unserer Schützlinge kommen krank, verhaltensgestört oder traumatisiert zu uns – und finden hier ein neues Zuhause unter Artgenossen.

Mit Ihrer Spende sichern Sie die tägliche Versorgung: hochwertiges Futter, tierärztliche Betreuung, artgerechte Volieren und liebevolle Pflege.

Wählen Sie einen Betrag oder geben Sie einen Wunschbetrag ein.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Direkt per Banküberweisung – 100 % kommen an

Bei Online-Zahlungen fallen Kartengebühren an. Wenn Sie per Überweisung spenden, erhalten wir Ihre Spende ohne Abzüge – jeder Euro fließt direkt zu unseren Papageien.

Unser Spendenkonto:

Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz

IBAN: AT51 6000 0000 9206 4164

BIC: BAWAATWW

Jede Spende zählt.

Ihre Unterstützung fließt zu 100 % in die Versorgung unserer Papageien: in Futter, medizinische Betreuung und artgerechte Unterkünfte.

🥕 10 € → Frisches Obst & Gemüse für eine Voliere für eine Woche
💊 20 € → Eine tierärztliche Basisuntersuchung
🏡 50 € → Sichere Unterbringung eines Papageis für einen Monat

Die Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz ist seit 16.April 2018 vom BMF als spendenbegünstigte Einrichtung anerkannt.

In Österreich sind Spenden steuerlich absetzbar. Seit Jänner 2017 funktioniert das ganz automatisch per elektronischer Übermittlung an das Finanzamt. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt, wenn Sie uns Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.

Sie können aber auch jede herkömmliche Zahlungsanweisung (Erlagschein) verwenden, indem Sie Ihren korrekten Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum im “Verwendungszweck” angeben. Beachten Sie bitte, dass diese Informationen nur übermittelt werden, wenn das Feld “Zahlungsreferenz” nicht ausgefüllt ist.

Auch als Unternehmen können Sie Ihre Spende absetzen: Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Im Zeitraum von 5 Jahren gilt eine Grenze von 500.000 Euro.